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Richtlinien für die Vergabe von Prüferlizenzen  

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Richtl. Prüferlizenzen
Prüfungsmarken

 

Richtlinien für die Vergabe von Prüferlizenzen im RKV

 

Lizenz
stufe
Voraussetzungen für das erstmalige Erlangen einer Prüferlizenz Voraussetzungen für die Verlängerung einer Prüferlizenz

Bemerkung

C
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • 1. Dan
  • 1 Übungsleiter-Prüfer-Lehrgang (120 UE) im RKV
  • 2 Beisitzerbescheinigungen
  • Übungsleiterfortbildungs - Prüferlehrgang im RKV
    (nicht älter als 2 Jahre)

oder

  • Kampfrichter - Prüferlehrgang im RKV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Lizenz gilt landesweit
  • bis einschl. 4. Kyu
  • ab 1.1 des Jahres nach der Shodanprüfung
B
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • 2. Dan
  • 1 Prüferlehrgang
  • 2 Beisitzerbescheinigungen bei Prüfungen ab dem 3. Kyu
  • Übungsleiter - Prüferlehrgang im RKV

oder

  • Kampfrichter - Prüferlehrgang im RKV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Lizenz gilt bundesweit
  • bis einschl. 1. Kyu
  • ab 1.1 des Jahres nach der Nidan-Prüfung

 

Gültig und beschlossen durch die Technische Kommission am 2.9.2005

 

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Zuletzt aktualisiert am 14.08.2015 10:28 Uhr