Lizenz
stufe |
Voraussetzungen für das erstmalige Erlangen einer
Prüferlizenz |
Voraussetzungen für die Verlängerung einer
Prüferlizenz |
Bemerkung |
C |
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- 1. Dan
- 1 Übungsleiter-Prüfer-Lehrgang (120 UE) im RKV
- 2 Beisitzerbescheinigungen
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- Übungsleiterfortbildungs - Prüferlehrgang im RKV
(nicht älter als 2 Jahre)
oder
- Kampfrichter - Prüferlehrgang im RKV (nicht älter als 2 Jahre)
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- Lizenz gilt landesweit
- bis einschl. 4. Kyu
- ab 1.1 des Jahres nach der Shodanprüfung
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B |
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- 2. Dan
- 1 Prüferlehrgang
- 2 Beisitzerbescheinigungen bei Prüfungen ab dem 3. Kyu
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- Übungsleiter - Prüferlehrgang im RKV
oder
- Kampfrichter - Prüferlehrgang im RKV (nicht älter als 2 Jahre)
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- Lizenz gilt bundesweit
- bis einschl. 1. Kyu
- ab 1.1 des Jahres nach der Nidan-Prüfung
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